
Instrumenten-versicherung: Sinnvoll Oder Überflüssig
Eine Instrumentenversicherung ist für Musiker eine wichtige Absicherung, genau wie eine Kranken- oder eine Haftpflichtversicherung. So ist das gestohlene oder zerstörte Instrument häufig nicht nur eine persönliche Katastrophe, sondern bedeutet bei Berufsmusikern auch den Verlust der beruflichen Basis. Im Folgenden erzähle ich
euch daher, wie ihr euer Instrument versichern könnt.
1. Ist eine Instrumentenversicherung wirklich sinnvoll?
Diese Frage kann ganz leicht mit „ja“ beantwortet werden. Rechnet einfach einmal den Wert eurer Ausrüstung zusammen, also Schlagzeug und weiteres Zubehör, dieser entspricht schnell dem Wert eines Kleinwagens.
Fragt man sich nun, ob man die Summe immer parat hat um sich im Fall der Fälle eine neue Ausrüstung zu kaufen, heißt die Antwort in der Regel „Nein“. Und nun rechnet man dagegen, was eine Instrumentenversicherung für die Ausrüstung kosten würde. Eine Ausnahme bildet, wenn man das Schlagzeug nur in den eigenen vier Wänden nutzt, dort ist es häufig über die Hausratversicherung mitversichert.
2. Instrumentenversicherung oder Hausratversicherung: Wer zahlt was?
Die Hausratversicherung versichert automatisch euer Schlagzeug samt Zubehör zuhause gegen die klassischen Gefahren wie Feuer oder Diebstahl. Allerdings nur, so lange sich das Schlagzeug in einem geschlossenen Rum befindet und nicht grob fahrlässig gehandelt wird.
Beispiel für grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung
Falls die Wohnungstür lediglich zugezogen und nicht abgeschlossen wird und der Versicherungsnehmer für längere Zeit die Wohnung verlässt.
Bei einer Instrumentenversicherung sind zusätzlich zu den klassischen Gefahren alle Transportwege und die Auftritte versichert. Einige Gesellschaften haften auch dann, wenn das Schlagezug oder Zubehör nachts im Fahrzeug gelagert wurde.
Solltet ihr euer Schlagzeug fast ausschließlich zu Hause aufbewahren und kaum Auftritte außerhalb haben, kann die Hausratversicherung ausreichen. Spielt ihr jedoch nicht nur in den eigenen vier Wänden und habt regelmäßig Auftritte außerhalb, solltet ihr eine Instrumentenversicherung für euer Schlagzeug in Betracht ziehen.
3. Versicherungsprämien
Die Prämien beginnen meist bei 1% bis 1,5% der versicherten Summe. Häufig gibt es eine Minimumprämie von 50 Euro im Jahr. Abhängig ist diese von viele Faktoren (z.B. Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Vertragsklauseln).
4. Instrumentenversicherung oder Bandversicherung?
Bei einer Bandversicherung wird ein pauschal Wert für die Band als Einheit (z.B. GbR) kalkuliert. Grundsätzlich sind dabei alle Instrumente und das Equipment versichert. Da die Band als ganzes versichert ist, muss die Besetzung der Band nicht festgelegt werden. Tritt zum Beispiel der Schlagzeuger aus der Band aus, ist er nicht mehr versichert, tritt ein neuer Schlagzeuger ein, ist er automatisch mitversichert. Die Kommunikation mit der Versicherung läuft dabei über einen festen Ansprechpartner der Band. Im Gegensatz zur Instrumentenversicherung muss bei den meisten Versicherungen keine Einzelliste angefertigt werden. Es empfiehlt sich aber, besonders hohe Einzelwerte zu benennen.
5. Ab wann ist mein neues Instrument versichert?
Je nach Versicherung entweder automatisch ab dem Erwerb des Instruments (Datum der Rechnung) oder erst ab Meldung beim Versicherer. Bei einer Bandversicherung sind neue Instrumente in der Regel automatisch versichert.
6. Voraussetzungen für eine reibungslose Abwicklung im Schadensfall
Je mehr Details ihr über eure Instrumente, das Equipment und den Proberaum gesammelt habt, desto einfacher reguliert die Versicherung im Schadensfall.
– Katalogisiert eure Instrumente und das Equipment, am besten mit genauer Bezeichnung, Marke, Seriennummer, Fotos und Kaufbeleg. Zur Erstellung eigent sich besonders eine Exceltabelle (siehe Foto). Am besten lagert ihr diese Unterlagen nicht nur im Probenraum. Es bietet sich auch an, die Dokumente zu digitalisieren und in einer Cloud zu lagern. Dies hat den Vorteil, dass im Ernstfall jedes Bandmitglied Zugriff auf die Unterlagen hat. Die meisten Versicherungen werden von euch sowieso eine solche Liste verlangen. Achtet darauf, dass eure Unterlagen stets auf dem aktuellen Stand sind.
– Achtet auf eine ausreichende Sicherung eurer Ausrüstung. Fragt beim Versicherer nach seinen Richtlinien für die Sicherung des Probenraums nach. Manchen Versicherern genügt eine Sicherheitsbeschreibung der Räumlichkeiten. Macht in diesem Fall Fotos von den Türen und Fenstern.
– „Last but not least“: Verständigt bei einem Diebstahl immer die Polizei!
7. Persönliche Betreuung
Es kommt im Schadenfall wie bei allen Versicherungen, vor allem auf den Vertreter an, der oder die euch von Versicherungsseite betreuen. Machen sie Dienst nach Vorschrift? Oder setzen sie sich für eine Regulierung des Schadens ein. Lasst euch eine Empfehlung von bereits versicherten Musikern und Musikerinnen aussprechen. Fragt rum, wer gute Erfahrungen mit welchem Versicherungsvertreter oder Makler gemacht hat. Mundpropaganda ist hier das Zauberwort.